AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2021
1. Geltung
1.1 Stefan Janko – im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden, auch wenn sie dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Bezeichnung sowie jede Änderung seiner Anschrift der Agentur umgehend schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls Schriftstücke an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet als zugestellt gelten.
1.6 Die Agentur ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Fassung ist jeweils auf der Internetseite der Agentur abrufbar und wird dem Kunden auf Verlangen zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
2. Vertragsabschluss
2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung, Annahme per email ist ausreichend) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei sonst zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes sind nur im Einvernehmen möglich und bedürfen der Schriftform. Änderungswünsche so präzise wie möglich zu beschreiben, sodass die andere Partei die Möglichkeit hat, die Ergänzungen/Änderungen zu evaluieren und darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen zu können; erstellt die Agentur aufgrund eines Änderungswunsches ein Angebot und lehnt der Kunde dieses nicht binnen fünf Werktagen nach Übermittlung ab, gilt das schriftliche Angebot als genehmigt.
3.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Designentwürfe, Vorabversionen und Live Versionen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Die Agentur trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, unabhängig davon, ob Forderungen gerichtlich festgestellt wurden oder noch nicht.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltende Rechtsvorschriften zu beachten und die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Wird die Agentur in Anspruch genommen, wird der Kunde auf Verlangen der Agentur unterstützen.
3.6 Der Kunde hat die ordnungsgemäße Abwicklung des Einzelprojektes zu fördern, indem er die vereinbarten bzw. sich aus den Umständen ergebenden Mitwirkungspflichten fristgerecht erfüllt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Entgelt entsprechend des Mehraufwandes anzuheben oder die Leistung ganz oder teilweise einzustellen, wobei davon die Zahlungspflicht des Kunden in voller Höhe ohne Anrechnung von Ersparnissen unberührt bleibt.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe").
4.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3 Eine Haftung für die Leistungen der Dritten gegenüber dem Kunden trifft die Agentur nur im Rahmen des Auswahlverschuldens.
4.4 Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Termine sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Fixtermine genannt sind.
5.2 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.3 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.4 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Die Agentur ist insbesondere zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
6.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
6.1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
6.1.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
6.2 Wird über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist die Agentur zur Aufkündigung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen berechtigt.
7. Honorar
7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
7.3 Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 50% des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.4 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.6 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7.7 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die nicht nachweislich von der Agentur zu vertreten sind, behält die Agentur den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
7.8 Im Falle des Zurückziehens und/oder des Stornierens von Aufträgen hat der Kunde bereits erbrachte Leistungen vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen ist 10 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.
7.9 Das Honorar der Agentur ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Das Honorar verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Eine Veränderung der Indexzahl bis 5% bleibt unberücksichtigt. Wird diese Grenze jedoch überschritten, so wird die gesamte Änderung voll wirksam. Die erste außerhalb der Grenze von 5% liegende Indexzahl bildet die Grundlage der Neuberechnung des Honorars und der neuen Ausgangsbasis. Die Neuberechnung des Honorars erfolgt ab jenem Monat, ab dem die Indexzahl die Grenze von 5% zur Ausgangsbasis überschritten hat. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung des Honorars aufgrund der Wertsicherung durch die Agentur über einen längeren Zeitraum nicht, so begründet dies keinen Verzicht auf die Wertsicherung des Honorars.
8. Zahlung
8.1 Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von acht Prozent p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Das Recht der Agentur zur Geltendmachung von Schäden bleibt davon unberührt. Gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Zusätzlich gilt 15.7 im Falle der Erstellung einer Website.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
8.5 Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Agentur ausdrücklich einverstanden.
9. Präsentationen
9.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2 Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht im Zuge einer verbindlichen Beauftragung der Agentur in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1 Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Insbesondere ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – die elektronische Verwertung, die Bearbeitung, die Zweitverwertung, die Übersetzung etc nicht umfasst. Im Zweifel erwirbt der Kunde nur eine einfache Nutzungslizenz, ohne Recht zur Sublizenzierung. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2 Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, jedenfalls die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig. Für eine solche Nutzung ist eine gesondert zu vereinbarende Vergütung an die Agentur zu zahlen.
10.5 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung vereinbarten Honorars.
10.6 Die Agentur kann die durch die Erbringung der Leistungen gewonnenen Erkenntnisse zur Erbringung anderer und ähnlicher Leistungen verwenden; wobei die Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen dadurch nicht verletzt werden.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Werbemitteln und alle Werbemaßnahmen der Agentur mit „© Zugpferd / Stefan Janko“ zu kennzeichnen, sofern gegenteiliges nicht schriftlich vereinbart ist.
11.3 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
11.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind der Agentur unaufgefordert mindestens fünf einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche dieser zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1 Die Agentur haftet nicht für eine bestimmte Eignung oder Verwendbarkeit der Leistung. Die Agentur verantwortet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Sie haftet auch nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität oder Brauchbarkeit der Inhalte.
12.2 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch (Wahl im Ermessen der Agentur) der Leistung durch die Agentur zu.
12.3 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware/Dienstleistung bzw. Go Live bei Online Medien und beträgt 6 Monate.
12.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Sofern der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Mängelbehebungsversuche vornehmen, erlischt die Gewährleistungspflicht der Agentur zur Gänze. Keine Gewährleistung besteht weiters für Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
12.5 Jeglicher Eingriff in Leistungen der Agentur, insbesondere Eingriffe in den Source-Code oder in Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte, kann die Funktionalität beeinträchtigen und lässt die Gewährleistung entfallen. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
12.6 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Schadenersatzansprüche für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, indirekte oder immaterielle Schäden sind, soweit gesetzlich zulässig, gänzlich ausgeschlossen.
12.7 Fehlermeldungen und andere Störungen sind vom Kunden zu protokollieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von Störung oder Unterbrechung, für die Gewährleistung oder Schadenersatz geltend gemacht wird, unverzüglich nachweislich zu verständigen. Verletzt der Kunde seine Verständigungspflicht, erlischt jegliche Gewährleistung oder Haftung der Agentur.
12.8 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.9 Allfällige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern und Spesen begrenzt und umfassen jedenfalls nur Schäden, die für die Agentur bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar waren.
13. Haftung
13.1 Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden nach Möglichkeit auf für sie erkennbare technische Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur diese nicht nachweislich zumindest grob fahrlässig verursacht hat; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2 Die Agentur hat in keinem Fall die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen zu überprüfen. Insbesondere besteht keine Haftung für Rechtsmängel. Externe Prüfungen der Zulässigkeit – welche die Agentur in keinem Fall ersetzen kann und zu welcher Agentur allgemein stets rät – erfolgen nur auf direkte Beauftragung durch den Kunden, direkt an den Kunden und die entsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
13.3. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, welche durch die Agentur oder Erfüllungsgehilfen durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verschuldet wurden und nur sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.4 Die Agentur übernimmt außer in Fällen nachweislich grober Fahrlässigkeit keine Haftung für vorübergehende Unterbrechungen, Fehler oder Störungen aus technischen Gründen, wegen Kapazitätsgrenzen sowie für die tatsächliche Zustellung von elektronischen Erklärungen. Die Agentur übernimmt weiters keine Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Für Datenverluste wird von der Agentur keine Haftung übernommen. Weiters haftet die Agentur nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Website der Agentur oder über eine Information den Agentur erhält.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist weiters einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur). Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten an Besorgungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden, sofern diese Weitergabe mit der Vertragserfüllung in Zusammenhang steht.
14.2 Die Agentur ergreift alle nach dem DSG erforderlichen Maßnahmen, um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen bzw. diese weiter zu verwenden. Die Agentur haftet nur für zumindest grob fahrlässiges Verhalten. Die Beweislast obliegt dem Kunden. Die Agentur sowie der Kunde sind verpflichtet, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Leistung erhalten, vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz, noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.
14.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihn als Auftraggeber einer Website zahlreiche Pflichten nach dem DSG treffen. Die Agentur übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung und Verantwortung.
15. Besondere Regelung für Webdesign/Erstellung von Websites
15.1. Im Fall der Erstellung einer Website ist nach erster Ablieferung eine einmalige Korrektur seitens der Agentur enthalten. Diese erfolgt nach der Erstabnahme durch den Kunden. Der Kunde erstellt hierfür eine schriftliche Korrektur-Liste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Es wird vereinbart, dass es sich dabei nur noch um Textkorrekturen oder minimale Layout-Korrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen (Change Request), so verrechnet die Agentur diese Leistungen nach Zeitaufwand.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden System- und Infrastrukturvoraussetzungen zu schaffen und zu halten. Allfällige Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
15.3. Sollte Fremdsoftware notwendig sein, so werden die diesbezüglichen Lizenzen vom Kunden selbst erworben und gehalten. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme). Die Wartung (Service Releases, Updates, etc.) von Fremdsoftware durch die Agentur muss gesondert bestellt werden.
15.4. Die Wahl der Programmiersprache obliegt der Agentur. Insofern übernimmt die Agentur keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern, unterstützt wird.
15.5. Serverzugangsdaten und/oder Administratorenrechte werden grundsätzlich nicht an den Kunden weitergegeben, solange die Agentur für das Projekt Gewähr leisten müsste. Besteht der Kunde auf die Weitergabe der Zugangsdaten, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden.
15.6. Quellcodes und Rohmaterial werden ausnahmslos nicht weiter gegeben und bleiben im Eigentum der Agentur. Schriftliche Dokumentationen, die über das Standard-Projektmanagement (Besprechungs-Protokolle, Zeitpläne, Kostenpläne) hinausgehen (z.B. Dokumentationen des Programmiercodes, Online-CD-Manuals) müssen gesondert vereinbart werden.
15.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur dem Kunden einen sogenannten Redaktionszugang zum Webserver zur Verfügung stellt, nicht aber den vollen Administrator-Zugang. Im Falle der Nichtbezahlung von offenen Forderungen bezüglich der Website der Agentur und zweimaliger schriftlicher Mahnung ist die Agentur berechtigt, dem Kunden den Zugang zum Webserver zu verweigern. Im Fall, dass die Forderung bezüglich der geschaffenen Website weiterhin trotz erneuter Mahnung unberichtigt bleibt, ist die Agentur berechtigt, die Website vom Netz zu nehmen.
16. Anzuwendendes Recht
16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
17.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.